FAQ
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Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen dürfen in der Regel vom Arbeitgeber, dem Sicherheitsbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt werden. Diese Personen sind für die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die entsprechenden Anweisungen und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.
Betriebsanweisungen sind keine statischen Dokumente. Sie sollten regelmäßig überprüft und an neue gesetzliche Vorschriften, Änderungen an Arbeitsmitteln oder neue Gefährdungsbeurteilungen angepasst werden. Eine Betriebsanweisung, die nicht aktuell ist, verliert ihre Gültigkeit und kann im Ernstfall zu gefährlichen Situationen führen.
Gemäß § 14 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung (§ 6) durchzuführen. Dabei müssen alle potenziellen Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge und -bewältigung festgelegt werden.
Das Technische Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS 555) konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hinsichtlich der Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten in Bezug auf den Umgang mit Gefahrstoffen.
In der TRGS 555 werden unter anderem folgende Punkte konkretisiert:
- Die Betriebsanweisung muss schriftlich erstellt und für alle Beschäftigten zugänglich sein.
- Sie muss alle relevanten Informationen zu den Gefahrstoffen am Arbeitsplatz enthalten, einschließlich der entsprechenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
- Die Beschäftigten müssen in der sicheren Handhabung der Gefahrstoffe unterwiesen werden, sowohl bei der Einarbeitung als auch regelmäßig im Rahmen von Schulungen.
- Die Betriebsanweisung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei neuen Erkenntnissen zu den Risiken.
Die TRGS 555 legt somit detaillierte Anforderungen fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.