FAQ
Wenn Sie auf die einzelnen Bereiche klicken, finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls Sie eine Frage zu einem Thema haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, stellen Sie diese gerne per Email oder telefonisch unserem DrDeppe Team.
Affenpockenviren werden durch Haut- und Schleimhautkontakt mittels Schmier- und Tröpfcheninfektion übertragen.
Da es sich bei den Affenpocken-Viren um behüllte Viren handelt, müssen die Desinfektionsmittel mindestens über eine begrenzt viruzide Wirkung verfügen, um einen effektiven Infektionsschutz zu bieten.
Empfehlung DrDeppe
Alle DrDeppe Desinfektionsmittel mit dem Wirkspektrum begrenzt viruzid sind bei Einhaltung der vorgegebenen Dosierung und Einwirkzeit wirksam gegen behüllte Viren und somit auch gegen das Affenpocken-Virus.
Das 5-Sterne-Siegel beschreibt langfristige Anwendungstestungen, die größtmögliche Sicherheit bieten, um spätere Hautreaktionen der Käufer- und Anwendergruppe weitestgehend ausschließen zu können: Produkte, die so getestet wurden, können als „klinisch getestet“ ausgewiesen werden.
Das Ziel unserer Anwendungsstudien ist es, Präparate exakt auf ihre Verträglichkeit und ggf. Wirksamkeit nach klinisch-dermatologischen Kriterien zu überprüfen. In der Regel wenden mindestens 20 Probanden das Produkt nach Herstellerangaben über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen an. Erfolgt die Anwendung am bestimmungsgemäßen Hautareal (z. B. Augencreme an den Augen), erhält das Produkt nach erfolgreichem Abschluss der Studie das 5-Sterne-Siegel („klinisch getestet“).
Das 5-Sterne-Siegel steht für das Original- Dermatest®-Premium-Segment. Studien mit dieser Auszeichnung gehen in ihrer Aussagekraft über die Bestimmung der möglichen Potenz zur Hautreizung hinaus. Unter anderem kann durch die vierwöchige Anwendung ein sensibilisierendes Potenzial weitestgehend ausgeschlossen werden. Komplexe Zeitplanung und Probanden, die speziell für die Anforderungen der jeweiligen Tests ausgewählt werden, gehören ebenso zum Standard wie die Messung von verschiedenen hautphysiologischen Parametern.
Hierbei werden die Effizienz, Anwendungssicherheit und Verträglichkeit eines Produktes über einen längeren Zeitraum untersucht und beobachtet. Die Testungen finden exakt am Anwendungsort statt, eine Augencreme zum Beispiel wird also direkt an Auge und Augenlid untersucht.
Produkte DrDeppe: OpSept virugon® und Lotio Sept Basic
Quelle: https://dermatest.com/de/dermatest-siegel/5-sterne-siegel/
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit wird vorwiegend durch Enteroviren, verursacht, wobei der häufigste Verursacher der Coxackievirus ist.
Als Enteroviren werden kleine, unbehüllte RNA-Viren der Familie der Picornaviridae bezeichnet. Diese sind sehr umweltresistent, säurestabil und unempfindlich gegen lipidlösliche Mittel.
Es wird empfohlen Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsspektrum „viruzid“ einzusetzen, die wirksam gegen behüllte und unbehüllte Viren sind.
Empfehlung DrDeppe
Händedesinfektion: OpSept virugon®
Flächendesinfektion: Spray Off, Spray Off Bio-wipes, Spray Off wipes
Seit 1. Februar 2019 veröffentlicht der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) kostenfrei die umfangreichste Übersicht wirksamer Desinfektionsmittel in Europa. Die IHO Desinfektionsmittelliste (www.desinfektionsmittelliste.de) bietet Fachkräften aus dem Berufsfeld Professionelle Reinigung und Hygiene Übersicht von Desinfektionsmitteln und deren Viruswirksamkeit für die Anwendungsbereiche Gesundheitswesen, Lebensmittelindustrie und Tierhaltung. Die Wirksamkeit der Produkte ist von akkreditierten Prüflaboren bestätigt. Die Desinfektionsprodukte in der IHO Desinfektionsmittelliste werden gemäß der Wirksamkeit nach aktuellen europäischen Normen gelistet.
Quelle:
https://bvlk.de/news/neue-iho-desinfektionsmittelliste-online.html
Bei MRSA handelt es sich um ein Bakterium, das gegen den Wirkstoff Methicillin resistent ist. Dieser Wirkstoff wird in heute gebräuchlichen Antibiotika eingesetzt. Oft sind MRSA-Bakterien auch gegen den Wirkstoff Oxacillin resistent. Einige MRSA-Erreger sind sogar multiresistent, das heißt, sie sind gegen viele verschiedene Antibiotika resistent und können von ihnen nicht abgetötet werden. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die durch den MRSA-Erreger verursachte Erkrankung für die Betroffenen nur schwer mit Antibiotika zu bekämpfen ist.
MRSA-Infektionen treten vor allem in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen sowie in Pflege- und Reha-Einrichtungen auf.
Infektionsprävention:
Händesdesinfektion – Die Hände sollten vor und nach jedem Patientenkontakt, nach Kontakt mit potenziell infektiösen Gegenständen und vor sterilen Tätigkeiten gründlich desinfiziert werden. Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis sind gegen MRSA genauso wirksam wie gegen andere nicht antibiotikaresistente Bakterien. Um vorhandene MRSA-Erreger abtöten zu können, ist kein spezielles MRSA-Desinfektionsmittel erforderlich. Sie können ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwenden. Diese wirken sowohl gegen MRSA-Bakterien als auch gegen Bakterien, die nicht gegen Antibiotika resistent sind.
Flächendesinfektion – Ebenso wichtig ist die ordnungsgemäße Desinfektion von Oberflächen gegen MRSA. Der MRSA-Erreger kann sich nicht nur über die Hände, sondern auch über kontaminierte Gegenstände und Oberflächen ausbreiten. Informationen darüber, wie lange jedes Desinfektionsmittel einwirken muss, um wirksam gegen MRSA zu sein, finden Sie auch in den technischen Daten der jeweiligen Flächendesinfektionsmittel. Zur Desinfektion von Oberflächen ist auch kein spezielles MRSA-Desinfektionsmittel erforderlich. Die Verwendung eines alkoholischen Flächendesinfektionsmittels reicht aus, um MRSA-Erreger abzutöten.
Empfehlung DrDeppe:
DrDeppe OpSept virugon® für die Händedesinfektion, DrDeppe Spray Off oder DrDeppe Spray In QF für die Flächendesinfektion
Quellenverzeichnis:
Müssen behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen nach § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchgeführt werden, z.B. aufgrund eines Ausbruchs, sind Desinfektionsmittel und Verfahren aus der Desinfektionsmittelliste des Robert-Koch-Instituts (RKI) einzusetzen. Die Desinfektionsmittel und Verfahren dieser Liste erfüllen die hohen Wirksamkeitsanforderungen des RKI sowie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Umweltbundesamtes (UBA) für Gesundheit und Umweltsicherheit. Das RKI überprüft die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln anhand von Gutachten nach vorgegebenen Methoden und/oder eigenen Untersuchungen. In die Liste werden nur Mittel und Verfahren aufgenommen, die als ausreichend wirksam und unbedenklich für Gesundheit und Umwelt eingestuft sind.
Quelle:
Praxisnahe Untersuchungen* haben gezeigt, dass eine unbelastete und abgedeckte 3%ige Gebrauchslösung unseres Produkts Instru Plus bei 20°C auch nach 7 Tagen noch eine ausreichende Wirksamkeit aufweist. Dies wurde durch Normprüfungen nach EN 14561 und EN 14562 bestätigt. Wir empfehlen dennoch gemäß den gängigen Richtlinien (KRINKO/RKI), die Gebrauchslösung mindestens arbeitstäglich zu erneuern. Sollten sichtbare Eintrübungen oder Verfärbungen auftreten, ist die Gebrauchslösung sofort auszutauschen, unabhängig von der Standzeit.
*(durchgeführt von dem akkreditierten Prüflabor Hygiene Nord GmbH, Greifswald)
Die Standzeit von Instrumentendesinfektionsmitteln beschreibt den Zeitraum, in dem die gebrauchsfertige Lösung eines Desinfektionsmittels wirksam und sicher verwendet werden kann, bevor sie ausgetauscht werden muss. Diese Standzeit variiert je nach Art des Desinfektionsmittels, den Einsatzbedingungen und den Herstellerangaben.
Es gibt zwei Hauptaspekte der Standzeit:
Standzeit der Gebrauchslösung
Sobald das Konzentrat des Desinfektionsmittels mit Wasser gemischt wurde, hat die fertige Lösung nur eine begrenzte Wirksamkeit. Typische Standzeiten können von einem Tag bis zu 14 Tagen variieren, abhängig von den Inhaltsstoffen und Einsatzbedingungen (Temperatur, Verunreinigungen usw.).
Standzeit nach Kontamination
Wird die Desinfektionslösung sichtbar kontaminiert (z. B. durch Blut, Sekrete oder andere organische Materialien), muss sie unabhängig von der maximalen Standzeit sofort gewechselt werden. Kontaminationen können die Wirksamkeit drastisch reduzieren.
Es ist immer ratsam, die genauen Angaben auf dem Produktetikett oder in den Herstellerinformationen zu beachten, da diese je nach Desinfektionsmittel unterschiedlich sein können.
Alle Kennzeichnungspflichtigen DrDeppe Produkte sind mit einer UFI Nummer auf dem Etikett und in den Sicherheitsdatenblättern versehen.
Sie finden diese auf der DrDeppe Homepage bei den jeweiligen Produktbeschreibungen.
Die VAH-Liste ist die Zusammenstellung aller Produkte, die zum jeweiligen Erscheinungstermin ein gültiges Zertifikat des VAH besitzen. Ein Zertifikat wird erteilt, wenn die von der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH veröffentlichten Qualitätsanforderungen erfüllt sind.
Die Mitglieder der Desinfektionsmittel-Kommission sind unabhängige Experten auf dem Gebiet der Prüfung, Bewertung und Verwendung von Desinfektionsmitteln. Diese basieren auf der Wirksamkeitsprüfung nach standardisierten Prüfmethoden gemäß dem aktuellen und anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand und beinhalten die geltenden europäischen Methoden.
Ziel des VAH ist, dem Anwender eine Liste von Produkten bereitzustellen, die nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und europäischen bzw. internationalen Übereinkünften für die prophylaktische Desinfektion in allen medizinischen und auch nichtmedizinischen Bereichen (z. B. öffentlichen Einrichtungen) von der Desinfektionsmittel-Kommission geprüft und für wirksam befunden wurden.
Die VAH-Zertifizierung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal für das Produkt, jedoch nicht verpflichtend für den Hersteller.
VAH gelistete Produkte wirken gegen Bakterien und Hefepilze (Bakterizidie und Levurozidie). Optional kann der Hersteller jedoch zusätzliche Wirkspektren (Tuberkulozidie, Mykobakterizidie, Fungizidie) zertifizieren zu lassen.
Quellenverzeichnis:
https://vah-online.de/files/download/news/2019_Faktencheck_VAH_Liste.pdf
https://vah-online.de/files/download/2021_VAH_FAQ_Zertifizierung_Listung.pdf
Alle Unternehmen, die ein gefährliches chemisches Produkt auf den Markt bringen, müssen ein Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
Allerdings ist nicht für alle chemischen Produkte ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Beispiele hierfür sind Arzneimittel, Lebensmittel und kosmetische Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Sicherheitsdatenblätter für gefährliche chemische Produkte, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sind auf Anfrage erforderlich.
Ein Sicherheitsdatenblatt muss nicht erstellt werden, wenn das Produkt nicht als gefährlich eingestuft ist und keine berichtspflichtigen Chemikalien enthält. Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts zeigt jedoch, wie die Benutzer das chemische Produkt sicher handhaben sollten.
Aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich für:
- Stoffe/Gemische, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind (z. B. entzündlich, oxidierend, explosiv, gesundheitsgefährdend oder umweltgefährdend).
- Langlebige, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe/Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber geringe Mengen an allergenen Stoffen enthalten.
- Stoffe, die im Verzeichnis der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe gemäß Artikel 59 (1) der REACH-Verordnung aufgeführt sind.
Sie müssen Sicherheitsdatenblätter auf Anfrage zur Verfügung stellen für:
- Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mehr als 1 % eines gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffes enthalten. Handelt es sich bei dem Produkt um ein Gas, liegt der Grenzwert bei 0,2 %.
- Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mindestens einen Stoff enthalten, für den auf EU-Ebene ein Arbeitsplatzgrenzwert gilt.
- Nicht gasförmige Gemische, die nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mehr als 0,1 % eines besonders gefährlichen Stoffes enthalten, einschließlich krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender, erbgutverändernder und sensibilisierender Stoffe.
Levurozid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel gegen Hefepilze = Sprosspilze, wie z.B. Candida wirksam ist. Fungizid bedeutet, dass ein Desinfektionsmittel zusätzlich gegen Schimmelpilze wirksam ist.
Wirkspektrum |
bakterizid |
levurozid |
fungizid (beinhaltet levurozid) |
wirksam gegen |
Bakterien |
Hefen |
Hefen und Schimmelpilze |
Der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff liegt in ihrer Definition und Anwendung.
Gefahrgut bezieht sich auf Materialien, Substanzen oder Organismen, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit darstellen können. Dabei kann es sich um feste, flüssige oder gasförmige Stoffe handeln, die beispielsweise explosiv, entzündlich, giftig oder radioaktiv sein können. Gefahrgut wird häufig im Transportwesen verwendet, insbesondere im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, um den sicheren Transport solcher Materialien zu gewährleisten.
Gefahrstoff hingegen bezeichnet Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften aufweisen und somit eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen können. Dabei können diese Stoffe feste, flüssige oder gasförmige Formen annehmen und verschiedene Gefahrensymbole tragen, um auf ihre potenziellen Risiken hinzuweisen. Gefahrstoffe werden häufig am Arbeitsplatz verwendet und erfordern eine bestimmte Kennzeichnung, Lagerung und Handhabung, um die Sicherheit von Arbeitnehmern und der Umwelt zu gewährleisten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Gefahrgut hauptsächlich im Transportwesen verwendet wird, während Gefahrstoffe am Arbeitsplatz eine Rolle spielen. Allerdings können viele gefährliche Stoffe sowohl als Gefahrgut als auch als Gefahrstoff betrachtet werden, je nachdem, in welchem Kontext und für welchen Zweck sie verwendet werden.
Das Bild vom Barcode mit den unterschiedlich breiten Strichen kennen wir alle. Doch nur wenige wissen, dass die Nummer darunter die Basis für den eigentlichen Barcode ist. Dabei handelt es sich um die GTIN (Global Trade Item Number). Mit ihr lässt sich jedes Produkt weltweit überschneidungsfrei identifizieren. Der Barcode verschlüsselt die GTIN und macht sie für Scanner automatisch auslesbar. So sorgt er dafür, dass die Nummer an der Supermarktkasse nicht händisch eingegeben werden muss.
Bis 2009 hieß die GTIN übrigens noch EAN (kurz für Europäische Artikelnummer). Daher auch der offizielle Name EAN Barcode. Oft wird er jedoch einfach nur Barcode, Strichcode oder EAN-Code genannt.
Quelle: https://www.gs1-germany.de/gs1-standards/barcodesrfid/ean-barcode/
Holen Sie in der EU einen ärztlichen Rat ein, werden Sie häufiger nach dem UFI-Code gefragt, den Sie auf den Etiketten bestimmter chemischer Produkte des täglichen Bedarfs finden. Bei dem UFI-code (=Unique Formula Identifier) handelt es sich um einen 16-stelligen eindeutigen Rezepturidentifikator (Beispiel DrDeppe Beta Guard rfu UFI: KAA0-W0M1-500C-68SK). Dieser verbindet Angaben zum Produkt, seinen Verwendungszweck, Inhaltsstoffe und Toxizität miteinander. Mithilfe dieses Codes können die Mitarbeiter von Giftnotrufzentralen Sie oder Ihren Arzt leichter und schneller bezüglich einer korrekten Behandlung beraten.
Quelle:
ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangeureuses par Route“ (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und bezieht sich auf die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Es handelt sich um ein multilaterales Abkommen, das unter anderem die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrengut regelt, um die Sicherheit und den Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt zu gewährleisten.
Unter Gefahrgut versteht man Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen können. Sie können explosive, entzündliche, giftige, radioaktive oder ätzende Eigenschaften haben und müssen daher speziell gekennzeichnet, verpackt, transportiert und gelagert werden. Die Klassifizierung und Kennzeichnung von Gefahrgut ist international standardisiert, um einen sicheren Umgang damit zu gewährleisten.
Unter einem Gefahrstoff versteht man eine Substanz oder ein Gemisch, das aufgrund seiner physikalischen, chemischen oder toxikologischen Eigenschaften eine Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellt. Gefahrstoffe können beispielsweise giftig, ätzend, explosiv, brandfördernd oder karzinogen sein. Sie können sowohl feste, flüssige als auch gasförmige Formen annehmen. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist gesetzlich geregelt und erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen wie die Kennzeichnung, Lagerung, Entsorgung und Schutzausrüstung.
Es gibt 9 Klassen von ADR Gefahrgütern. Jede Klasse hat zudem noch unterschiedliche Unterklassen, die spezifische Eigenschaften und Risiken des Gefahrguts beschreiben.
Klasse | Bezeichnung | Piktogramme |
---|---|---|
Klasse 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff | |
Klasse 2 | Gase | |
Klasse 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | |
Klasse 4.1 | Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe | |
Klasse 4.2 | Selbstentzündliche Stoffe | |
Klasse 4.3 | Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln | |
Klasse 5.1 | Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe | |
Klasse 5.2 | Organische Peroxide | |
Klasse 6.1 | Giftige Stoffe | |
Klasse 6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe | |
Klasse 7 | Radioaktive Stoffe | |
Klasse 8 | Ätzende Stoffe | |
Klasse 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen dürfen in der Regel vom Arbeitgeber, dem Sicherheitsbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt werden. Diese Personen sind für die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die entsprechenden Anweisungen und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.
Betriebsanweisungen sind keine statischen Dokumente. Sie sollten regelmäßig überprüft und an neue gesetzliche Vorschriften, Änderungen an Arbeitsmitteln oder neue Gefährdungsbeurteilungen angepasst werden. Eine Betriebsanweisung, die nicht aktuell ist, verliert ihre Gültigkeit und kann im Ernstfall zu gefährlichen Situationen führen.
Gemäß § 14 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung (§ 6) durchzuführen. Dabei müssen alle potenziellen Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge und -bewältigung festgelegt werden.
Das Technische Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS 555) konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hinsichtlich der Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten in Bezug auf den Umgang mit Gefahrstoffen.
In der TRGS 555 werden unter anderem folgende Punkte konkretisiert:
- Die Betriebsanweisung muss schriftlich erstellt und für alle Beschäftigten zugänglich sein.
- Sie muss alle relevanten Informationen zu den Gefahrstoffen am Arbeitsplatz enthalten, einschließlich der entsprechenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
- Die Beschäftigten müssen in der sicheren Handhabung der Gefahrstoffe unterwiesen werden, sowohl bei der Einarbeitung als auch regelmäßig im Rahmen von Schulungen.
- Die Betriebsanweisung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen im Umgang mit Gefahrstoffen oder bei neuen Erkenntnissen zu den Risiken.
Die TRGS 555 legt somit detaillierte Anforderungen fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.
Bakterizid | wirksam gegen Bakterien, inkl. multiresistente Erreger |
Levurozid | wirksam gegen Hefepilze (z.B. Candida albicans) |
Fungizid | wirksam gegen alle Pilze (Hefe- und Schimmelpilze) und deren Sporen |
Sporizid | wirksam gegen Bakteriensporen (z.B. Clostridien) |
Tuberkulozid | wirksam gegen Tuberkulose Bakterien |
Mykobakterizid | wirksam gegen Mycobacterium tuberculosis |
Begrenzt viruzid | wirksam gegen behüllte Viren (z.B. HIV, HBV, HCV) |
Begrenzt viruzid PLUS | wirksam gegen behüllte Viren und unbehüllte Viren Adeno-, Noro-, Rotaviren |
Viruzid | wirksam gegen alle behüllte und unbehüllte Viren |
Der Barcode kommt überall dort zum Einsatz, wo eine GTIN automatisch per Scanner erfasst und verarbeitet werden soll – zum Beispiel an der Kasse, im Lager oder beim Wareneingang. Man findet ihn deshalb sowohl auf Konsumenten- als auch auf Handelseinheiten. Im stationären Handel lassen sich Produkte dank seiner Hilfe mit dem Barcode-Scanner an der Kasse schnell auslesen. Auf Handelseinheiten, wie z. B. auf (Um-)Kartons, hilft der Code bspw. beim reibungslosen Wareneingang. Und Marketplaces nutzen ihn für einfache Versand- und Logistikprozesse.
Die omnidirektionale, das heißt lage- und richtungsunabhängige Lesbarkeit des Codes ermöglicht dabei die schnelle und fehlerfreie Auslesung der codierten Information.
Quelle: https://www.gs1-germany.de/gs1-standards/barcodesrfid/ean-barcode/