Alle Unternehmen, die ein gefährliches chemisches Produkt auf den Markt bringen, müssen ein Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Allerdings ist nicht für alle chemischen Produkte ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Beispiele hierfür sind Arzneimittel, Lebensmittel und kosmetische Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Sicherheitsdatenblätter für gefährliche chemische Produkte, die > weiterlesen ...