Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen dürfen in der Regel vom Arbeitgeber, dem Sicherheitsbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt werden. Diese Personen sind für die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter über die entsprechenden Anweisungen und Sicherheitsmaßnahmen informiert > weiterlesen ...