Laboratorium Dr. Deppe GmbH - Allgemeine Einkaufsbedingungen
I. Allgemeines
- Nachstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) sind Bestandteil aller unserer Dienst-, Werk- und Kaufverträge, bei denen wir Besteller, Käufer oder Auftraggeber sind. Im Folgenden wird der Dienstleister, Werkunternehmer oder Verkäufer als „Lieferant“ bezeichnet. Ist der Lieferant im Ausland ansässig, sind diese AEB vom Lieferanten verbindlich unterzeichnet zurückzusenden, bevor wir eine Bestellung platzieren.
- Unser Lieferant erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen mit deren Geltung - auch für etwaige Folgegeschäfte - einverstanden.
- Angebote des Lieferanten erfolgen freibleibend. Verträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn und soweit wir sie in Textform ausdrücklich bestätigt haben; die schlüssige Annahme eines Vertragsangebots ist ausgeschlossen.
- Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Einkaufsbedingungen und/oder der Bestell-/Auftragsbestätigung abweichen oder sie ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl.
- Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Für den Fall der Geltung des CISG gilt: Im Falle kollidierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt eine Gesamtwürdigung aller einschlägigen Regelungen gemäß Art. 19 CISG. Unsere Einkaufsbedingungen gelten vorrangig, soweit sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Vorschriften des CISG stehen.
II. Preise und Lieferbedingungen
- Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in Euro einschließlich Transportverpackung zuzüglich von uns zu tragender Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
- Der Lieferant beliefert uns gemäß DPU Incoterms 2020, soweit nichts anderes vereinbart ist.
III. Zahlung und Verrechnung
Soweit nichts anderes vereinbart zahlen, wir binnen 30 Tagen nach Lieferung und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder binnen 90 Tagen ohne Abzug.
IV. Lieferzeit, Nichtlieferung, Verzug, Teillieferung
- Anlieferungen können nur während unserer Geschäftszeiten erfolgen. Anlieferungen außerhalb der Geschäftszeiten sind zuvor in Textform zu vereinbaren.
- Liefert der Lieferant nicht innerhalb einer vorgesehenen Frist oder trotz einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, können wir vom Geschäft zurücktreten. In diesem Fall schuldet der Lieferant verschuldensunabhängig Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten eines den Ausfall deckenden Deckungsgeschäfts.
- Im Falle des Lieferverzugs können wir dem Lieferanten eine Vertragsstrafe von 0,5% des Wertes der bestellten Leistung je Verzugstag in Rechnung stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
V. Mängelrüge und Mängelansprüche
- Wir sind verpflichtet, gelieferte Güter nach Anlieferung stichprobenartig zu kontrollieren.
- Die Prüfung hat sich auf alle für die Verwendung der Ware wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu erstrecken.
- Offene Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel binnen 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 3 Monate nach Auslieferung, am Versandort in Textform unter Angabe der Bestell-Vertragsdaten sowie, soweit möglich, unter Beifügung eines Ausfallmusters, anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die form- und fristgemäße Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.
- Transportschäden sind auch dem Spediteur anzuzeigen.
- Auf unser Verlangen hat der Lieferant die mängelbehafteten Güter auf eigene Kosten bei uns zu prüfen oder abzuholen.
- Ist die Rüge begründet, so leisten der Lieferant für nachgewiesene Material- oder Fertigungsmängel ausschließlich in der Weise unentgeltlich Gewähr, dass nach unserer Wahl schadhafte Güter nachgebessert oder durch neue ersetzt werden.
- Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so können wir nach unserer Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Güter berechtigen uns zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für uns von Interesse ist.
- Weitergehende Ansprüche aus Mängeln der Sache, insbesondere auf Ersatz solchen Schadens, der nicht am Liefergegenstand selbst entstanden ist (Folgeschaden), sowie Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (§ 437 Nr. 3 BGB) sind für uns ausdrücklich vorbehalten.
- Bei Geltung des CISG richten sich die Ansprüche bei Mängeln nach Art. 45 ff CISG; die vorstehenden Regelungen gelten nur, soweit sie mit den Bestimmungen des CISG vereinbar sind.
VI. Mangelgewährleistungsfrist und Verjährung
- Die Mangelgewährleistungsfristen betragen 36 Monate ab Lieferung der Güter bzw. Abnahme der Werkleistung oder Erbringung der Dienstleistung, soweit gesetzlich keine längere Frist gilt.
- Die relative Verjährungsfrist für Mangelgewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wird auf 36 Monate verlängert.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht, Schlußbestimmungen
- Erfüllungsort ist Kempen.
- Gerichtsstand ist Kempen/Deutschland.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) in seiner englischsprachigen Fassung.
VIII. Unwirksame Klauseln
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden bzw. sollte eine Lücke erhalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der geltungserhaltenen Reduktion diejenige Regelung, die wir unter Berücksichtigung des mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten, wirtschaftlichen Zwecks getroffen hätten, wenn wir die Unwirksamkeit gekannt hätten. Eine Lücke wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die dem bei Vertragsschluss verfolgten, wirtschaftlichen Zwecke so nahe als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein.
Laboratorium Dr. Deppe GmbH, Kempen, 28.04.2026

